sowie alle öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen
Die Kinder und Jugendlichen werden von vier bis fünf pädagogischen Mitarbeiter/innen je Gruppe betreut. Durch die Zuordnung von Bezugsbetreuer/in wird eine zusätzliche Möglichkeit von Verantwortlichkeit und Vertrauen hergestellt.
Die Heimgruppen befinden sich ausschließlich auf dem Gelände in Baden-Baden Lichtental in unmittelbarer Nähe zur heiminternen Schule/SBBZ. Hier finden sich auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung: ein großer Spielplatz mit zwei Sportplätzen, ein großer Garten mit Obstbäumen und Beeten, in den Gebäuden Räume für Musik, Fitness, Tischtennis, Billard, Sport und weitere themenbezogene Aktivitäten.
Die Kinder und Jugendlichen erfahren eine intensive Zuwendung und professionelle Förderung durch das interdisziplinär vernetzte Arbeiten der verschiedenen Fachkräfte und Fachdienste (Erziehungsleitung / Psychologischer Fachdienst).Die Ziele der pädagogischen Arbeit sind:
Heimfahrten, Beurlaubungen und Freizeiten
Eine zweiwöchige Freizeit im Sommer sowie eine Kurzfreizeit von 4 - 6 Tagen im laufenden Jahr ergänzen die Betreuung. In der letzten Sommerferienwoche sind alle Kinder und Jugendlichen zur Eingewöhnung wieder in ihren Gruppen.
Zielsetzungen
Die insgesamt acht koedukativen Wohngruppen befinden sich im Stadtgebiet von Baden-Baden. Auch für diese Wohngruppen gelten die für die unter Heimgruppen genannten Zielsetzungen:
Beratung und Unterstützung für die Durchführung der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hilfeplans erhalten die pädagogischen Fachkräfte durch jeweils eine Erziehungsleitung und den psychologischen Fachdienst.
Heimfahrten, Beurlaubungen und Freizeiten
Beurlaubungen nach Hause finden im zweiwöchentlichen Rhythmus an den Wochenenden und für den größten Teil der Schulferien statt.
Eine zweiwöchige Freizeit im Sommer sowie eine Kurzfreizeit von 4 - 6 Tagen im laufenden Jahr ergänzen die Betreuung. In der letzten Sommerferienwoche sind alle Kinder und Jugendlichen zur Eingewöhnung wieder in ihren Gruppen.
In Einzelfällen ist ein Verbleib in einer Bereitschaftsgruppe während der Beurlaubungszeiten möglich.
Zielsetzungen
Unsere vollstationäre Wochengruppe schließt die Lücke zwischen dem klassischen vollstationären Betreuungs- und dem Tagesgruppenangebot.
Die Kinder und Jugendlichen wohnen in einem Gruppenhaus auf dem Heimgelände und werden von vier pädagogischen Mitarbeiter/innen betreut. Beratung und Unterstützung erhalten die Fachkräfte durch die Erziehungsleitung und den psychologischen Fachdienst.
Die Kinder und Jugendlichen der Wochengruppe verbringen jedes Wochenende und einen großen Teil der Schulferien in ihren Elternhäusern. Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Wochengruppe ist die Fähigkeit des Kindes/des Jugendlichen, einen häufigen Wechsel zwischen professioneller, institutioneller Erziehung einerseits und dem Eingebundensein in das häusliche Umfeld andererseits zu bewältigen.
Förderliche Kriterien hierfür sind:
Die Betreuung in der Intensivgruppe kommt besonders für Kinder in Frage, die einen sehr hohen Betreuungs- und Förderbedarf haben, die unter Bindungsängsten leiden und weniger Möglichkeiten haben, regelmäßig an den Wochenenden und in den Ferien beurlaubt zu werden. Das ganzheitliche, fachübergreifende Angebot soll ihnen die notwendige Sicherheit geben, neue Beziehungserfahrungen machen zu können, sie durch Krisen begleiten und Grundlagen für eine gesunde Weiterentwicklung legen.
Die Betreuung wird durch fünf bis sechs heilpädagogische, pädagogische und psychologische Fachkräfte geleistet. Unterstützt werden diese durch die wöchentliche Beratung mit jeweils einem/r Mitarbeiter/in der Erziehungsleitung und des Psychologischen Fachdienstes.
Die Kinder und Jugendlichen der Intensivgruppe werden auf der Basis des jeweiligen Lebenshintergrundes ohne Rücksicht auf die soziale und familiäre Herkunft angenommen.
Zielsetzungen
Umsetzung der im Hilfeplan festgelegten kurz-,Die Erziehungsstellen kommen den Bedingungen einer familiären Erziehung am nächsten, weil die Kinder im Privathaushalt der Fachkraft leben. Unsere Erziehungsstellen bieten eine ideale Mischung von hoher Fachlichkeit und individuellem familiärem Bezugs- und Lebensrahmen bei gleichzeitigem Eingebundensein in den Hilfeverbund einer differenzierten Jugendhilfeeinrichtung. Sie orientieren sich an einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und bilden dennoch ganz individuelle und eigenständige Betreuungseinheiten. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in eine Erziehungsstelle ist die Fähigkeit des Kindes, dieses besondere emotionale Angebot annehmen zu können.
In unseren Erziehungsstellen beschäftigen wir Mitarbeiter/innen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Berufserfahrung. In der Regel sind es Mitarbeiter/innen, die ihre Befähigung schon in unserer Stammeinrichtung nachgewiesen haben. Der jeweilige Partner der Fachkraft nimmt an Beratungs- und Schulungsangeboten der Einrichtung teil.
Zielsetzungen
Die Betreuung in unseren insgesamt neun Tagesgruppen bietet Kindern und Jugendlichen in einer ganzheitlichen Form umfassende schulische, sozialpädagogische und therapeutische Hilfen an.
Die Tagesgruppen sind auf dem Heimgelände in unmittelbarer Nähe zur Stulz-von-Ortenberg-Schule angesiedelt.
Die Betreuung erfolgt durch jeweils drei pädagogische Mitarbeiter/innen an 220 Tagen im Jahr (davon 185 Schultage). Ferienfreizeiten sowie Unternehmungen an schulfreien Tagen nehmen davon insgesamt ca. 35 Tage in Anspruch.
Die Betreuungszeiten dauern vom Ende des Unterrichts bis 17.00 Uhr (Mo. bis Do.) und bis 16.30 Uhr am Freitag.
Schülerbeförderung:
Die Kinder und Jugendlichen aus Tagesgruppen werden mit Bussen eines beauftragten Unternehmens befördert oder bewältigen den Weg zwischen Zuhause und Tagesgruppe in öffentlichen Verkehrsmitteln (Regelung für den Einzelfall).
Ein wesentlicher Teil unseres Angebotes ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, da nur bei einer entsprechenden Würdigung und Einbeziehung des Lebensumfeldes eines jeden Kindes oder Jugendlichen eine effektive Hilfe entwickelt werden kann. Ziel dieser Hilfe ist es, die Entwicklung des Kindes positiv zu gestalten und den Verbleib in der Familie zu sichern.
Die zentralen Kriterien für eine Aufnahme in eine Tagesgruppe sind:
Um diese ganzheitliche, familienergänzende und familienunterstützende Hilfe in einem begrenzten zeitlichen Rahmen verwirklichen zu können, sind eine gute Planung und eine klar strukturierte Vorgehensweise selbstverständlich.
Zielsetzungen
Die Gestaltung einer positiven Gruppenatmosphäre, in der das Kind Wertschätzung erfährt und Vertrauen entwickeln kann, um sich neu zu orientieren:
Diese Betreuungsform ist eine Kombination aus Sozialpädagogischer Familienhilfe, Gruppenbetreuung und Schule (SBBZ) mit der zentralen Zielsetzung, das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen mit einzubeziehen.
Die Arbeit mit Eltern kann in Form von umfänglicher Beratung und Unterstützung geleistet werden. Grundlage für eine gelingende Kooperation ist der Wille der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie des Kindes/Jugendlichen zur Mitarbeit und die Bereitschaft, ihre Ressourcen zur Erreichung der angestrebten Ziele einzusetzen.
Das Angebot richtet sich an Familien, die in einer belastenden Situation leben, deren Beziehungen aber noch so tragfähig sind, dass ein Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrer Familie mit entsprechender Hilfestellung möglich erscheint.
Die Betreuung findet zum einen im Haushalt der Familie statt. Sie unterstützt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes das gesamte System Familie. Dabei orientiert sie sich in erster Linie an den Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten und -formen der Familienmitglieder und an den Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes. Die Arbeit mit der Familie beträgt in der Regel vier Stunden pro Woche.
Zum anderen erfährt das Kind während der Schulzeit an drei Tagen in der Woche nachmittags (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) die pädagogischen Förderungsmöglichkeiten einer Gruppenbetreuung. Hier geht es um die Strukturierung des Tagesablaufes sowie um soziales Lernen in der Gruppe.
Zielsetzungen
Für die Kinder/Jugendlichen die Entwicklung und Aktivierung der Ressourcen aller Familienmitgliedern maximal zu fördern, um eine schnellstmögliche Rückführung in das soziale Umfeld und den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen:
Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Vorrangiges Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Sie ist auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit und das Vertrauen der Familie. Die Hilfe findet in der Regel im Haushalt der Familie statt - als aufsuchende Hilfeform. Sie beschäftigt sich mit dem gesamten System Familie, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.
Im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben.
Zielsetzung
Ziel der SPFH ist es, die Familien so zu unterstützen und zu begleiten, dass sie die eigenen Ressourcen wiederentdecken und es somit wieder zu einer selbständigeren Lebensführung kommen kann.
Dies beinhaltet insbesondere:
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich besonders an Jugendliche, die innerhalb ihrer Familie oder auf dem Weg zur Selbständigkeit schon in einer eigenen Wohnung leben. Der Jugendliche und seine Wünsche nach Unterstützung stehen im Mittelpunkt des sozialpädagogischen Handelns. Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung und/oder Probleme in der Schule bzw. in der Ausbildung stehen im Mittelpunkt der Arbeit.
Wie bei der SPFH werden im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende durchschnittliche, wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Mögliche Zielsetzungen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung unterstützt Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren. Sie richtet sich auch an Kinder und Jugendliche, die auf Grund fehlender Gruppenfähigkeit ohne eine zusätzliche Einzelbetreuung in einer Tagesgruppe bzw. vollstationären Gruppe nicht betreut werden können. Schüler, die vorübergehend oder auch langfristig nicht ohne Begleitung in eine Lerngruppe integrierbar sind, erhalten in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen der Ambulanten Dienste diese Integrationshilfe. Auch hier werden im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart.
Ziel der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist es, das Kind, den/die Jugendliche/n in seinem/ihrem Sozialverhalten zu stabilisieren, um auf diese Weise ein Leben in einer Gruppe zu ermöglichen. Dies geschieht vorwiegend durch:
Berufliche Ausbildung in öffentlichen Betrieben
Das Betreute Jugendwohnen schließt die Lücke zwischen Heimerziehung und selbständigem Leben außerhalb der Herkunftsfamilie. Hier werden Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen, die zuvor in vollstationären Gruppen betreut wurden oder die aufgrund persönlicher Schwierigkeiten noch nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung zu leben.
Sie erfahren eine umfassende Beratung in allen Lebensbereichen sowie auch ein gewisses Maß an Kontrolle. Somit ist gewährleistet, dass der junge Mensch in dieser wichtigen Phase noch fachliche Hilfen erhält.
Das Kinder- und Jugendheim Baden-Baden bietet betreutes Wohnen in einem Wohnhaus in der Innenstadt an, in dem sich mehrere kleine Wohneinheiten mit den Möglichkeiten zur Selbstversorgung befinden.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme im Betreuten Jugendwohnen wird vorausgesetzt, dass der/die Jugendliche bzw. junge Erwachsene über einen Schulplatz verfügt, sich in schulischer oder betrieblicher Ausbildung befindet oder einen festen Arbeitsplatz hat.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich kann BJW unter folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden:
Dabei wird von der Einrichtung für den/die Jugendliche(n) / junge(n) Erwachsene(n) eine Wohnung angemietet, die er/sie bei Beendigung der Maßnahme übernehmen kann. Die für den Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel erhält er/sie von der Einrichtung, die diese wiederum mit dem Jugendamt entsprechend den Richtlinien abrechnet. Eigene Einkünfte des/der Jugendlichen werden dabei mitberücksichtigt.